Berechnung anhand der Prozentsatzmethode
Für die Berechnung des Geldunterhaltes wurden von der Rechtsprechung folgende Prozentsätze festgelegt:
Prozentsätze für Berechnung der Unterhaltshöhe | |
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Alter des Kindes | Prozentsatz |
0 bis 6 Jahre | 16 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens |
6 bis 10 Jahre | 18 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens |
10 bis 15 Jahre | 20 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens |
ab 15 Jahren | 22 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens |
Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden, so sind folgende Abzüge vorzunehmen:
Abzüge bei mehreren Unterhaltsberechtigten | |
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Für jedes weitere Kind unter 10 Jahren | 1 Prozent |
Für jedes weitere Kind über 10 Jahren | 2 Prozent |
Für die Ehegattin/den Ehegatten je nach eigenem Einkommen | zwischen 0 und 3 Prozent |