eben einem Mindestlohn von 1.500 Euro brutto für alle vollzeitbeschäftigten ArbeitnehmerInnen verhandeln die Sozialpartner gerade auch über das Thema Arbeitszeit. Die Wirtschaft wünscht sich, dass die Arbeitszeiten noch flexibler werden. Es solle dann gearbeitet werden können, wenn es sinnvoll sei.
„Wenn das für ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber Vorteile bringt, sind wir gesprächsbereit“, sagt ÖGB-Präsident Erich Foglar. Die Schutzfunktion des Arbeitszeitgesetzes muss aber gewahrt bleiben. Es ginge nicht an, dass etwa mehrere Tage hintereinander zwölf Stunden gearbeitet wird, der Zeitausgleich aber erst drei Monate später gewährt wird. „Das würde die physische und psychische Leistungsfähigkeit überschreiten“, so Foglar.
Mit Zeitguthaben kann man keine Miete zahlen
Auch müssten die ArbeitnehmerInnen mitentscheiden können, wann sie das Zeitguthaben verbrauchen. Nur weil 12 Stunden Arbeit erlaubt werden, hätten Kindergärten nicht 12 Stunden offen. Flexiblere Arbeitszeiten dürfen jedenfalls nicht zu Einkommensverlusten führen, in dem Überstunden zur Normalarbeitszeit erklärt werden. Denn mit Zeitguthaben statt Geld kann man weder einkaufen noch die Miete zahlen, so der ÖGB-Präsident.
„Insgesamt geht es ja darum, Belastungen zu reduzieren, in Zeiten, wo die Arbeitsverdichtung immer größer wird, das heißt, man muss natürlich auch über Arbeitszeitverkürzung sprechen“, fordert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. Es gebe verschiedene Modelle, die Arbeitszeit zu verkürzen – von einer kürzeren wöchentlichen Arbeitszeit bis hin zu mehr Urlaub.