Es gibt wieder Post von der Pensionsversicherung (PV): Die Erstgutschriften werden ab sofort versendet, das Pensionssystem wird transparenter.
Seit Juni wird es konkret mit dem Pensionskonto. ArbeiterInnen und Angestellte, die ab 1955 geboren sind, bekommen Post von der PV – Inhalt: die Höhe der bisher erworbenen Pensionsansprüche. Damit kann dann die später zu erwartende Pension berechnet werden. Zuerst bekommen die pensionsnahen Jahrgänge Post, dann nach und nach diejenigen, bei denen es noch länger bis zum Pensionsantritt dauert.
Pensionskonto-Erstgutschrift
Alle von 1955 bis 1990 Geborenen sollen eine Pensionskonto-Erstgutschrift erhalten, vorausgesetzt, sie haben schon vor 2005 Versicherungszeiten erworben. Die Erstgutschrift ist das „Startkapital“ für das neue Pensionskonto und berücksichtigt alle Pensionszeiten, die in Österreich bis Ende 2013 erworben wurden. Jedes Jahr kommt künftig eine weitere Teilgutschrift mit den aktuellen Pensionsbeiträgen dazu. Die Gesamtgutschrift wird jährlich erhöht, und zwar um den gleichen Prozentsatz, wie die Einkommen in Österreich im entsprechenden Jahr gestiegen sind.
Wie hoch wird die Pension sein?
Wenn man die Gesamtgutschrift durch 14 dividiert, erhält man den aktuellen Stand der monatlichen Brutto-Pension. Aber Achtung: Je jünger die Betroffenen sind, desto mehr Beiträge aus künftigen Versicherungszeiten kommen da noch dazu. Je älter, sprich: näher zum Pensionsantritt jemand ist, desto aussagekräftiger ist der Betrag. Bei den Jüngeren hängt die Pension stark davon ab, wieviel sie in den weiteren Jahren bis zur Pension verdienen werden.
Was machen, wenn kein Brief von der Pensionsversicherung kommt?
Wer in den nächsten Wochen keine Post von der Sozialversicherung bekommt, hat keinen Grund zur Beunruhigung. Tausende Fälle, bei denen die Versicherungszeiten noch nicht lückenlos vorliegen, werden noch bearbeitet, und das kann bis Ende 2015 dauern.
Vom Pensionskonto gar nicht betroffen sind all jene, die vor 1955 geboren wurden. Sie erhalten daher keine Post von der Versicherung; ihre Pension wird wie bisher berechnet. PensionskontoinhaberInnen, die erst ab 2005 Versicherungszeiten erworben haben, haben ihre Pensionsansprüche bereits im Pensionskonto gespeichert. Auch sie erhalten den aktuellen Stand ihres Pensionskontos zugesendet.
Warum Pensionskonto?
Durch das Pensionskonto wird die künftige Pensionshöhe verständlich, transparent und nachvollziehbar. Ab Erhalt der Kontomitteilung kann man jederzeit den aktuellen Stand des Pensionskontos abfragen.
- Datum 02.06.2014 14:50