Kollektivvertragsabschluss am Samstag 24.02.2018 – diese Woche keine Streiks

Am Samstag früh haben wir nach sehr anstrengenden Verhandlungen einen Kollektivvertragsabschluss für 2018 vereinbart.

D.h. wir werden am Dienstag und Mittwoch (27. und 28.02.2018) keine weiteren Streiks im Odilien-Institut abhalten.

Vielen, vielen Dank für Deine Unterstützung!!!

Vor allem eine Verbesserung bei der Pflegeassistenz (früher Pflegehilfe) wäre ohne Streiks undenkbar gewesen. Es wären viele, der unten angeführten Verbesserungen, nicht zustande gekommen.

Die Verhandlungen waren sehr schwierig und es ist zu erwarten, dass es in den nächsten Jahren nicht einfacher werden wird. So ist die Arbeitszeitverkürzung nicht von der Agenda gestrichen.

Deshalb werden wir jetzt die vergangenen Wochen gut reflektieren, aus dem was gut und weniger gut gelaufen ist lernen und uns für die nächsten Verhandlungen rüsten.

Das Ergebnis im Detail:

Ein Lohn- und Gehaltserhöhung von 2,5 %, jedoch mindestens 48 Euro geeinigt.

(Bei einem Bruttolohn von € 1600 sind das Netto rund € 30 mehr im Monat)

Die Erhöhung von 2,5 % und ein Mindestbetrag von Euro 48 gilt für

  • die Kollektivvertragslöhne und -gehälter
  • die Ist-Löhne und Ist-Gehälter
  • die ALT-Gehaltssysteme jedoch maximal 75 Euro
  • alle Zulagen und Zuschläge
  • für TransitmitarbeiterInnen

Diese ergibt eine Erhöhung in den unteren Gehaltsgruppen von über 3 %, durchschnittlich konnte eine Gehaltserhöhung von 2,55 % erreicht werden.

 Verbesserungen für Lehrlinge

Für Lehrlinge konnten wir zusätzlich zur Erhöhung von 2,5 % eine Erhöhung von 100,- Euro in jedem Lehrjahr erreichen.

Früher mehr Urlaub

Alle Beschäftigten die bereits 5 Jahre im Betrieb sind, erhalten einen zusätzlichen Arbeitstag als Urlaubstag.

Verbesserungen für Pflegeberufe

Besonders freut es uns, dass wir für die Pflegeberufe Verbesserungen erreichen konnten.

Die PflegeassistentInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 20,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 10,- Euro monatlich.

Die PflegefachassistentInnen werden in die Verwendungsgruppe 6 eingestuft und erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 30,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 30,- Euro monatlich.

Die Diplomierten KrankenpflegerInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 50,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 50,- Euro monatlich.

Verbesserungen für Teilzeitkräfte 

Die zuschlagsfreie Mehrarbeit für Teilzeitkräfte wurde massiv reduziert. Jetzt gilt eine einheitliche Grenze von 16 Stunden pro Durchrechnungszeitraum, die ohne Zuschläge ausbezahlt werden darf. So wird der Mehrarbeitszuschlag früher fällig, somit wurde eine langjährige Forderung der Gewerkschaft zwar nicht ganz erfüllt, aber wir haben einen ersten Schritt getan, um die „Pufferstunden“ zu minimieren. Die neue Grenze gilt ab dem nächsten Durchrechnungszeitraum, der nach dem 1. Juli 2018 beginnt.

Weitere Verbesserungen im Rahmenrecht

Ausweitung der Dienstverhinderung um einen weiteren Tag, wenn die Hochzeit oder das Begräbnis von nahen Angehörigen mehr als 300 km entfernt ist (gilt ab 1.4.2018)

Ausweitung des Verfalles von Ansprüchen von 6 auf 9 Monate.

Klarstellung, dass Sonderzahlungen auch bei halber Entgeltfortzahlung gebühren.

Arbeitgeber-Forderungen

Forderungen die die Arbeitgeber eingebracht haben, und die wir vereinbart haben:

Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Ruhezeit auf 8 Stunden nach einem 12 Stunden-Dienst mit Arbeitsbereitschaft zu kürzen.

Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Vorbereitungswoche auch auf einzelne Tage aufzuteilen

Die Möglichkeiten per Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen auch vierteljährlich auszuzahlen.

Sonstiges

Klarstellung über die Einstufung von AlltagsbegleiterInnen / AlltagsbetreuerInnen

Klarstellung zur Vollen Erziehung mit verbesserter Bezahlung für Ferienaktionen

Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Februar 2018 in Kraft.

2018-02-25 – SWÖ KV – Abschlussprotokoll