Eine erfreuliche Nachricht unserer Gewerkschaft weiterleiten:
Jetzt gibt es den Zuschuss auch für Heimhilfen und BehindertenbegleiterInnen
Die Pflegereform ist ein erster wichtiger Schritt, viele weitere müssen folgen!
Am 12. Mai hat die Bundesregierung die Pflegereform angekündigt. In der letzten Plenarsitzung des Parlamentes wurden nun die ersten gesetzlichen Grundlagen dafür beschlossen. Ein wesentlicher Teil des Budgets soll dabei für Gehaltsaufzahlungen verwendet werden. Bis zum Schluss war unklar, wer in den Genuss des Zweckzuschusses kommen soll – wichtige Berufsgruppen für die Versorgung hat die Bundesregierung vergessen. Doch nun zeigt sich, es zahlt sich aus dran zu bleiben. Die Bundesregierung hat endlich reagiert, die Pflegereform wird ausgeweitet!
„Es freut uns wirklich sehr, dass die Bundesregierung jetzt auch Heimhelferinnen und Behindertenbetreuer beim Gehaltsbonus im Rahmen der Pflegereform berücksichtigt. Das haben sich die Kolleginnen und Kollegen mehr als verdient.
Es ist aber auch klar, dass das nur ein Schritt in die richtige Richtung ist, auf den noch viele folgen müssen“.
Zusammenhalt zahlt sich aus
Der öffentliche Druck in Form von regelmäßigen Protestaktionen auf der Straße, die Petitionen sowie die starke Allianz der Stellungnahmen im Bereich der Begutachtung für die Pflegereformgesetze konnten die Bundesregierung und Gesundheitsminister Johannes Rauch nicht ignorieren. Zudem haben sich die Gewerkschaften für eine Hereinnahme von HeimhelferInnen und BehindertenbetreuerInnen in den Gehaltsbonus ausgesprochen. Auch politisch Verantwortliche haben sich in diese Richtung klar geäußert.
Gewerkschaft bleibt dran
Die derzeitigen Gesetze sind erst der Anfang! Um dauerhaft bessere Arbeitsbedingungen und eine ausreichende Versorgung im Gesundheits-, Langzeitpflege- und Sozialbereichs zu sicher, sind noch viele weitere Schritte notwendig.
„Die Regierung hat also noch jede Menge Arbeit vor sich liegen. Es braucht auch dringend strukturelle Verbesserungen.“