Kollektivvertragsabschluss am Samstag 24.02.2018 – diese Woche keine Streiks

Posted on 26. Februar 201826. Februar 2018Categories Aktuelles, Allgemein

Am Samstag früh haben wir nach sehr anstrengenden Verhandlungen einen Kollektivvertragsabschluss für 2018 vereinbart.

D.h. wir werden am Dienstag und Mittwoch (27. und 28.02.2018) keine weiteren Streiks im Odilien-Institut abhalten.

Vielen, vielen Dank für Deine Unterstützung!!!

Vor allem eine Verbesserung bei der Pflegeassistenz (früher Pflegehilfe) wäre ohne Streiks undenkbar gewesen. Es wären viele, der unten angeführten Verbesserungen, nicht zustande gekommen.

Die Verhandlungen waren sehr schwierig und es ist zu erwarten, dass es in den nächsten Jahren nicht einfacher werden wird. So ist die Arbeitszeitverkürzung nicht von der Agenda gestrichen.

Deshalb werden wir jetzt die vergangenen Wochen gut reflektieren, aus dem was gut und weniger gut gelaufen ist lernen und uns für die nächsten Verhandlungen rüsten.

Das Ergebnis im Detail:

Ein Lohn- und Gehaltserhöhung von 2,5 %, jedoch mindestens 48 Euro geeinigt.

(Bei einem Bruttolohn von € 1600 sind das Netto rund € 30 mehr im Monat)

Die Erhöhung von 2,5 % und ein Mindestbetrag von Euro 48 gilt für

  • die Kollektivvertragslöhne und -gehälter
  • die Ist-Löhne und Ist-Gehälter
  • die ALT-Gehaltssysteme jedoch maximal 75 Euro
  • alle Zulagen und Zuschläge
  • für TransitmitarbeiterInnen

Diese ergibt eine Erhöhung in den unteren Gehaltsgruppen von über 3 %, durchschnittlich konnte eine Gehaltserhöhung von 2,55 % erreicht werden.

 Verbesserungen für Lehrlinge

Für Lehrlinge konnten wir zusätzlich zur Erhöhung von 2,5 % eine Erhöhung von 100,- Euro in jedem Lehrjahr erreichen.

Früher mehr Urlaub

Alle Beschäftigten die bereits 5 Jahre im Betrieb sind, erhalten einen zusätzlichen Arbeitstag als Urlaubstag.

Verbesserungen für Pflegeberufe

Besonders freut es uns, dass wir für die Pflegeberufe Verbesserungen erreichen konnten.

Die PflegeassistentInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 20,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 10,- Euro monatlich.

Die PflegefachassistentInnen werden in die Verwendungsgruppe 6 eingestuft und erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 30,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 30,- Euro monatlich.

Die Diplomierten KrankenpflegerInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 50,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 50,- Euro monatlich.

Verbesserungen für Teilzeitkräfte 

Die zuschlagsfreie Mehrarbeit für Teilzeitkräfte wurde massiv reduziert. Jetzt gilt eine einheitliche Grenze von 16 Stunden pro Durchrechnungszeitraum, die ohne Zuschläge ausbezahlt werden darf. So wird der Mehrarbeitszuschlag früher fällig, somit wurde eine langjährige Forderung der Gewerkschaft zwar nicht ganz erfüllt, aber wir haben einen ersten Schritt getan, um die „Pufferstunden“ zu minimieren. Die neue Grenze gilt ab dem nächsten Durchrechnungszeitraum, der nach dem 1. Juli 2018 beginnt.

Weitere Verbesserungen im Rahmenrecht

Ausweitung der Dienstverhinderung um einen weiteren Tag, wenn die Hochzeit oder das Begräbnis von nahen Angehörigen mehr als 300 km entfernt ist (gilt ab 1.4.2018)

Ausweitung des Verfalles von Ansprüchen von 6 auf 9 Monate.

Klarstellung, dass Sonderzahlungen auch bei halber Entgeltfortzahlung gebühren.

Arbeitgeber-Forderungen

Forderungen die die Arbeitgeber eingebracht haben, und die wir vereinbart haben:

Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Ruhezeit auf 8 Stunden nach einem 12 Stunden-Dienst mit Arbeitsbereitschaft zu kürzen.

Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Vorbereitungswoche auch auf einzelne Tage aufzuteilen

Die Möglichkeiten per Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen auch vierteljährlich auszuzahlen.

Sonstiges

Klarstellung über die Einstufung von AlltagsbegleiterInnen / AlltagsbetreuerInnen

Klarstellung zur Vollen Erziehung mit verbesserter Bezahlung für Ferienaktionen

Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Februar 2018 in Kraft.

2018-02-25 – SWÖ KV – Abschlussprotokoll

KV Verhandlung am 23.02.2018 und Vorbereitung neuer Streiks

Posted on 21. Februar 2018Categories Aktuelles, Allgemein

am Freitag (23.2.18) um 14 Uhr beginnt die nächste Kollektivvertragsverhandlung mit den Arbeitgeber/innen (Sozialwirtschaft Österreich). Da wir nicht wissen, ob die bisherigen Warnstreiks ausreichten um mit einem positiven Ergebnis die Verhandlung abschließen zu können, bereiten wir weitere vor.

 

Geplant ist österreichweit die Warnstreiks weiter auszuweiten. Es werden mehr Betriebe bestreikt und in den Betrieben mehr Abteilungen.

 

Im Odilien-Institut sollen folgende Bereiche bestreikt werden:

 

Am 27.02.2018 von 13 Uhr bis 16 Uhr Werkstätten / Tagesstruktur und

am 28.02.2018 von 8 Uhr bis 12 Uhr Wohnbereiche (Wohnheim, Trainingswohnung, Fachschulwohnen, Lernbetreuung, Teilbetreutes Wohnen)

 

Über den genauen Ablauf inklusive Ablauf des Notbetriebs informieren wir Dich am Montag, wenn wir sicher wissen, ob der Streik notwendig wird.

 

Wir halten Dich am Laufenden und bedanken uns bei Allen für die Unterstützung.

Gemeinsam erreichen wir mehr!

Sozialwirtschaft: Keine Einigung in der 5. Verhandlungsrunde!

Posted on 13. Februar 201822. Februar 2018Categories Aktuelles, Allgemein

Kollektivvertragsverhandlungen SWÖ ergebnislos abgebrochen!

Keine Einigung in der 5. Verhandlungsrunde

Am 13. Februar fand die 5. Verhandlungsrunde mit der Sozialwirtschaft Österreich statt. Diese Verhandlungsrunde wurde nach 15 Stunden ohne Ergebnis von den Arbeitgebern beendet.

Wir merkten rasch, dass es für die Arbeitgeber schwer war, uns ein faires Angebot zu unterbreiten. Nach sehr langen Diskussionen in den eigenen Reihen, haben sie uns 3 unterschiedliche Angebote gelegt, die sich immer nur minimal von den vorherigen Angeboten unterschieden haben. Leider wurde auf unsere drei Hauptforderungen: faire Lohn- und Gehaltserhöhung, Besserstellung für Pflegeberufe und Arbeitszeitverkürzung nicht ausreichend eingegangen.

In den Nachtstunden haben uns die Arbeitgeber folgendes Angebot gemacht:

Lohn- oder Gehaltserhöhung (inkl. Zulagen) entweder:

Variante 1:
Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter: + 2,4 % aber mindestens 47.- Euro.
Erhöhung der IST-Gehälter: + 2,4 %
Erhöhung der „alten“ Tabellen: +  2,2 %
TransitmitarbeiterInnen: + 2,4%
Lehrlinge: + 100.- Euro  in jedem Lehrjahr                                                                                    

Oder

Variante 2:

Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter: 2,45%
Erhöhung der IST-Gehälter: 2,45 %
Erhöhung der „alten“ Tabellen:  2,2 %
TransitmitarbeiterInnen  2,4%
Lehrlinge: + 100.- Euro  in jedem Lehrjahr                                                                                      

Für die Pflegeberufe (GuKG-Novelle) ab 1. Oktober 2018
Für DGKP:                                                                                       
1. und 2. Gehaltsstufe: 60.- Euro
3. bis 5.   Gehaltsstufe: 50.-  Euro
6. bis 9.    Gehaltsstufe: 40.- Euro
10.- 13.   Gehaltsstufe:  20.- Euro
ab der Gehaltsstufe 14: 10.-  Euro

Für die Pflegeassistenz:
1. bis13. Gehaltsstufe: 20.- Euro
ab der Gehaltsstufe 14: 10.-  Euro

Zu unserer Forderung nach einer ARBEITSZEITVERKÜRZUNG, gibt es nach wie vor kein Angebot!!!

Die Arbeitgeber können sich allerdings folgende Besserstellungen für Teilzeitbeschäftigte ab frühestens 1. Juli 2018 vorstellen.

Die zuschlagsfreien Stunden für Teilzeitbeschäftigte sollen reduziert werden, und unabhängig von der Dauer der Durchrechnung 16 Stunden betragen. Diese 16 Stunden wären weiterhin zuschlagsfrei (ohne 25% Zuschlag).
Das würde heißen:
ohne Durchrechnungszeitraum: es bleibt bei 2 Stunden pro Woche zuschlagsfrei
mit 2 Monaten Durchrechnungszeitraum: es bleibt bei 16 Std
mit 3 Monaten Durchrechnungszeitraum: statt 26 Stunden 16 Stunden zuschlagsfrei
mit 4 Monaten Durchrechnungszeitraum: statt 34 Stunden 16 Stunden zuschlagsfrei
mit 12 Monaten Durchrechnungszeitraum: nur für Kinderbetreuungseinrichtungen mit 11 Wochen Schließzeit statt 85 Stunden ebenfalls nur 16 Stunden zuschlagsfrei

Wir haben uns erlaubt, dieses AG-Angebot für unsere KollegInnen zu bewerten: Eine Arbeitnehmerin arbeitet in Teilzeit (mit einem dreimonatigen Durchrechnungszeitraum) mindestens 26 Stunden mehr als im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Für diese Arbeitnehmerin würde das AG-Angebot eine Verbesserung von 10 Stunden mit 25% Zuschlag bedeuten. Das heißt, sie würde für diese Mehrarbeit in 3 Monaten das Gehalt von 2,5 Stunden zusätzlich bekommen. Brutto wohlgemerkt!

Da die Arbeitgeber darauf bestanden haben, dass dies das letzte Angebot sei, haben wir dieses Angebot unserem großen Verhandlungsteam vorgestellt. Das Angebot wurde als völlig unzureichend empfunden und einstimmig vom großen Kollektivvertragsverhandlungsgremium abgelehnt.

Danach wurde das Ergebnis der Abstimmung den Arbeitgebern mitgeteilt, worauf diese die Kollektivvertrags-Verhandlungen für beendet erklärt haben. Es wurde kein neuer Termin vereinbart. Die beschlossenen und bereits vereinbarten Maßnahmen in den Betrieben werden durchgeführt.