Vielen Dank für´s teilnehmen!!!
Es wurde für einen gemeinsamen Betriebsrat (Arbeiter&Angestellten) gestimmt und 3 Kollegen/innen zum Wahlvorstand gekürt.
Die Betriebsratswahl 2014 steht vor der Tür.
Jedes Jahr schenken ArbeitnehmerInnen dem Finanzamt Millionen von Euro. Und das nur, weil sie die ArbeitnehmerInnenveranlagung nicht machen. Die Lohnsteuer wird so berechnet, als ob jemand das ganze Jahr über gleich viel verdient hat. Doch das ist nicht immer und bei allen der Fall. Viele Menschen haben ein schwankendes Einkommen, sind zwischendurch arbeitslos oder wechseln den Job. Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung wird die Steuer neu berechnet – und wenn man zu viel bezahlt hat, gibt es Geld zurück vom Finanzamt. Und das fünf Jahre rückwirkend.
Auch Lehrlinge oder AlleinverdienerInnen, die nur wenig verdienen bzw. gar kein Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit haben, sollten den Steuerausgleich machen. Denn Abgaben in der Sozialversicherung fallen auch für sie an. Und bis zu zehn Prozent der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge, maximal 110 Euro im Jahr, können sich ArbeitnehmerInnen, die keine Steuern zahlen, als Negativsteuer von der Finanz zurückholen. AlleinerzieherInnen oder AlleinverdienerInnen mit mindestens einem Kind können zusätzlich den AlleinerzieherInnen- bzw. den AlleinverdienerInnenabsetzbetrag beantragen.
Dazu muss man eine Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung ausfüllen. Dieser Antrag kann immer erst nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs gestellt werden. Das ist nach einmaliger Bestellung eines Online-Codes unter www.finanzonline.at möglich. Das für die ArbeitnehmerInnenveranlagung notwendige Formular L1 kann aber auch im Internet unter www.bmf.gv.at bestellt werden.