Punkt 1: Arbeitszeitverkürzung
die ArbeitgeberInnen sind NICHT bereit einer Arbeitszeitverkürzung zuzustimmen, weiters vertreten sie die Meinung, dass die Beschäftigten im Sozialbereich diese auch nicht wollen.
Wir BetriebsrätInnen halten eine Arbeitszeitverkürzung für unumgänglich, da bereits jetzt die meisten KollegInnen Teilzeit arbeiten und mit ihren Gehältern kaum auskommen. Damit es zu keiner Arbeitsverdichtung kommt, fordern wir einen entsprechenden Personalausgleich.
Punkt 2: Anpassung an das GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz)
Ebenfalls sind die ArbeitgeberInnen gegen eine höhere Einstufung der Pflegekräfte, Mehrarbeit und Mehrverantwortung wollen sie zum Nulltarif.
Durch die gesetzlichen Änderungen kommt auf die Pflegekräfte Mehrarbeit und Mehrverantwortung zu. Das muss aus Sicht der BetriebsrätInnen am Gehaltszettel sichtbar werden. Gleichzeitig würde eine höhere Entlohnung den Beruf attraktiver machen und einem drohenden Personalmangel vorbeugen.
Punkt 3:Valorisierung
Das derzeitige Angebot der ArbeitgeberInnen liegt bei 2,25% für alle KV Gehälter. 2,0 % soll er für die ALT-Gehälter geben.
Dieses Angebot der Sozialwirtshaft hätte eine direkten Kaufkraftverlust für alle Kolleginnen und Kollegen zur Folge, da es sich immer um Bruttobeträge handelt, für die noch Abgaben zu zahlen sind.
Da zurzeit keine tragbare Lösung in Sicht ist, wird es Maßnahmen von Seiten der Gewerkschaften in ganz Österreich geben, um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Daher finden am 30.01.2018 bei allen beteiligten GeschäftsführerInnen, die als Verhandler bei den Kollektivvertragsverhandlungen beteiligt sind, Aktionen statt.