Karenzanrechnung tritt in Kraft

Posted on 7. August 2019Categories Allgemein

Langjährige Forderung der ÖGB-Frauen wird heute Wirklichkeit

Die vom Nationalrat beschlossene volle Anrechnung der Karenzzeiten für Geburten ab 1. August ist nun in Kraft getreten. Damit wird eine langjährige Forderung der ÖGB-Frauen endlich Wirklichkeit. „Die gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten ist eine wichtige Maßnahme zum Schließen der Einkommensschere und ein Riesenfortschritt für Frauen. Denn es sind nach wie vor überwiegend Frauen, die in Karenz gehen“, sagt Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende.
Durch die neue Regelung wird die Benachteiligung bei Urlaubsansprüchen und Kündigungsfristen beseitigt und Frauen profitieren von höheren Einkommen, weil sie rascher im Gehaltsschema aufrücken. Langfristig wirkt sich das auch positiv auf die Pensionshöhe aus.
Was durch kollektivvertragliche Vereinbarungen vielfach bereits Realität war, ist nun flächendeckend in allen Branchen und Bereichen umzusetzen. Diese Neuregelung gilt aus Kostengründen allerdings nicht rückwirkend, sondern nur für künftige Karenzen. Eine rückwirkende Regelung hätte die Wirtschaft bis zu 400 Mio. Euro gekostet und wurde von der ÖVP abgelehnt.
12.000 Euro mehr für Frauen mit zwei Kindern
Eltern dürfen pro Kind zwei Jahre in Karenz gehen, bisher wurden ihnen aber nur maximal 10 Monate angerechnet. Das ist jetzt anders: Ab 1. August 2019 werden die Karenzzeiten voll angerechnet.
Hätte dieses Regelung schon vor 15 Jahren gegolten, hätte das für eine 35-jährige Verkäuferin, die mit 20 Jahren zu arbeiten begonnen hat, folgendes bedeutet: 5.614 Euro mehr Einkommen als jetzt, wenn sie mit einem Kind zwei Jahre in Karenz war, und sogar 11.788 Euro mehr Einkommen, wenn sie zwei Kinder hat und insgesamt vier Jahre in Karenz war.
Trotz des Erfolges gibt es noch viel zu tun

Zwar wurde mit der gesetzlichen Anrechnung der Karenzzeiten ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt, trotzdem heißt es nach wie vor Ärmel hochkrempeln und weitere Maßnahmen setzen. Der Equal Pension Day, der heuer am 29. Juli stattfand, zeigt deutlich, dass der Pensionsunterschied zwischen Frauen und Männern ein riesiges Problem darstellt. „Satte 42,3 Prozent weniger Pension bekommen Frauen als Männer. Das ist beschämend“, betont Schumann.

Neben einem effizienten Lohntransparenzgesetz braucht es laut Schumann vor allem auch einen österreichweiten Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen und einen Rechtsanspruch auf einen Gratis-Kinderbetreuungsplatz für jedes Kind. Dieser würde zu einer echten Wahlfreiheit für Frauen führen. „Wir leben im Jahr 2019 und Frauen wollen selbst entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten, wie sie Beruf und Familie vereinbaren und wie viele Stunden am Tag sie arbeiten wollen.
Echte Wahlfreiheit bedeutet aber nicht nur, dass es ausreichend Betreuungsplätze für Kinder gibt, sondern auch für pflegebedürftige Menschen, „damit niemand aus dem Berufsleben oder in die Teilzeit gedrängt wird“, so die ÖGB-Vizepräsidentin. Fast jede zweite Frau in Österreich arbeitet in Teilzeit – viele unfreiwillig. Denn nach wie vor lastet der Großteil der unbezahlten Arbeit, wie etwa die Betreuung der Kinder, die Pflege von Angehörigen und der Haushalt auf den Schultern der Frauen.

Verschenkregal

Posted on 3. Juli 20196. August 2019Categories Allgemein

Verschenkeregeln für MitarbeiterInnen des Odilieninstitutes

 

   Jeder/r darf die Gegenstände aus dem Regal nehmen, die sie/er gebrauchen kann.

 

   Jede/r darf etwas hineinlegen, dass sie/er nicht mehr braucht – aber für andere Menschen nützlich ist.

 

   Bitte nur saubere und funktionstüchtige Gegenstände abgeben.

 

   Abgegeben werden können nur Sachen, die INS Regal passen (keine TV-Geräte, Möbel,…).

 

   Bitte kein Essen oder Spirituosen abgeben.